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Energieeinsparverordnung

Anforderungen der Energieeinsparverordnung (EnEV) an die Dämmung von Rohrleitungen und Armaturen

KAIFLEX-Produkte erfüllen die Anforderungen der EnEV und DIN 1988 Teil 2
Die KAIFLEX-Produkte HT, PE-plus, PE-RO erfüllen die Anforderungen der EnEV und der DIN 1988 Teil 2. Diese Dämmstoffe besitzen den Nachweis der Wärmeleitfähigkeit bei 40°C Mitteltemperatur (frühere Bezeichnung: Rechenwert). Ausführliche Informationen können bei Bedarf angefordert werden.

Energieeinsparungsgesetz und EnEV
Die fossilen Energiereserven, die heute noch zum Großteil unsere Versorgung tragen, sind auf längere Sicht nur noch beschränk verfügbar. - Die Belastung durch Umwelt durch Emissionen, die sich aus der Energieversorgung ergeben, ist zu einem ersten Problem für die Menschen geworden (z. B. Treibhauseffekt, Ozonloch).
Diese Punkte waren für den Gesetzgeber der Anstoß zur Formulierung des Energieeinsparungsgesetzes vom 22.07.1976, mit dem die Bundesregierung ermächtigt wurde Verordnungen zu erlassen, die eine Reduzierung des Energieverbrauchs zum Ziel haben. Zu diesen Verordnungen gehört auch die heutige EnEV, deren heutige gültige Version per 01.02.2002 in Kraft getreten ist. Die EnEV schafft kein zusätzliches Regelwerk, sondern fasst zwei bestehende Verordnungen - die Wärmeschutz- und die Heizungsanlagenverordnung (HeizAnlv) - zusammen.

Allgemeine Anforderung der EnEV
Die EnEV stellt Anforderungen u. a. an alle Bauteile, die in funktionalem Zusammenhang mit heizungs- und raumlufttechnischen und zur Warmwasserbereitung dienenden Anlagen stehen, wie z. B. Rohrleitungszubehör, Regelungs- und Messeinrichtungen etc. Unter anderen gehören auch die Verteilungsnetze (z. B. Rohrleitungen und Armaturen) zu diesen Bauteilen.

Anwendungsbereich der EnEV
Im § 1 der EnEV ist definiert, für welchen Anwendungsbereich die Verordnung gilt. Hervorzuheben ist, dass alle oben erwähnten Anlagen von der Verordnung erfasst werden, soweit sie in Gebäude eingebaut bzw. aufgestellt sind. Die Verordnung gilt für alle Gebäude (Neubauten und Altbauten), in denen sich Heizungs- oder Brauchwasseranlagen befinden. Auf die Art der Nutzung der Gebäude kommt es dabei nicht an.

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